Allgemeine Bedingungen für die Event-Teilnahme
Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einem Event von „Sport und Event Agentur Leitner“ oder deren verbundenen Unternehmen, in Folge auf „Veranstalter“ genannt, akzeptiert der Teilnehmer die Geltung der folgenden Teilnahmebestimmungen:
Vertragsgrundlagen
Für die Teilnahme und die Abwicklung der Veranstaltungen, die ausschließlich in Österreich stattfinden und für die Leistungen, die der Veranstalter ausschließlich in Österreich erbringt, kommt ausschließlich das österreichische Recht unter Ausschluss von dessen Normen, die auf ausländisches Recht verweisen, zur Anwendung.
Soweit in diesen Teilnahmebedingungen keine anderweitigen Regelungen getroffen werden, vereinbaren die Parteien des Weiteren die Geltung der Verbandsordnungen des Österreichischen Triathlonverbandes (ÖTRV), des Österreichischen Leichtathletikverbandes (ÖLV), des Österreichischen Schwimmverbandes (OSV) und des Österreichischen Radsportverbandes (ÖRV) in der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Fassung (abzufragen unter den jeweiligen Internetauftritten der Verbände) und den jeweils gültigen Welt-Anti-Doping-Code (abzufragen unter www.nada.at). Die Parteien vereinbaren die Durchführung der Veranstaltung auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Sportordnung des Fachverbandes (ÖTRV, ÖLV, OSV, ÖRV) nach Maßgabe der vor der Veranstaltung beim Wettkampfbriefing oder in sonstiger dem Teilnehmer zugänglichen Weise bekanntgegebenen Wettkampfregeln.
Der Teilnehmer verpflichtet sich des Weiteren zur Einhaltung der Hausordnung des Veranstaltungsortes und zur Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen insbesondere des Anti-Doping-Bundesgesetzes idgF. und der Straßenverkehrsordnung. Der Teilnehmer verpflichtet sich zum Ersatz sämtlicher Schäden, die dem Veranstalter aufgrund von Verstößen die Regelungen dieser Gesetzesbestimmungen entstehen und wird ihn von Schadenersatzansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang schad- und klaglos halten.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich der angemeldete Teilnehmer befugt, wobei die Abtretung von Rechten aus diesem Vertragsverhältnis gegenüber dem Veranstalter, insbesondere die Übertragung des Rechtes zur Teilnahme an der Veranstaltung unzulässig ist.
Zur Teilnahme an der Veranstaltung ist nur berechtigt, wer die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Teilnahme an derartigen Sportveranstaltungen mitbringt und sich regelmäßigen sportmedizinischen Untersuchungen unterzieht.
Für Triathlon-Veranstaltungen:
- Der Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Veranstaltung über einen für derartige Veranstaltungen übliche und funktionierende Sicherheitsausstattung (insbesondere Helm und Fahrrad mit ausreichendem Bremssystem) verfügen und bei sich haben und umfangreiche Schwimmfähigkeiten auch zur Bewältigung von unvorhergesehenen Ereignissen im Freiwasser (wie insbesondere Kollisionen mit anderen Schwimmern, Bojen oder das Entstehen von Krämpfen) haben. Mit Anmeldung zu der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer über derartige Fähigkeiten und Erfahrungen zu verfügen.
Für Radsport-Veranstaltungen
- Der Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Veranstaltung über einen für derartige Veranstaltungen übliche und funktionierende Sicherheitsausstattung (insbesondere Helm und Fahrrad mit ausreichendem Bremssystem) verfügen. Mit Anmeldung zu der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer über derartige Fähigkeiten und Erfahrungen zu verfügen.
Für Schwimmsport-Veranstaltungen
- Der Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Veranstaltung umfangreiche Schwimmfähigkeiten auch zur Bewältigung von unvorhergesehenen Ereignissen im Freiwasser (wie insbesondere Kollisionen mit anderen Schwimmern, Bojen oder das Entstehen von Krämpfen) haben. Mit Anmeldung zu der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer über derartige Fähigkeiten und Erfahrungen zu verfügen.
Zur Teilnahme ist nur berechtigt, wer bei der Wettkampfbesprechung vor der Veranstaltung teilgenommen hat. Die Wettkampfbesprechung kann auch Online erfolgen. Diese ist für alle Teilnehmer verpflichtend.
Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die aus leichter Fahrlässigkeit entstehen, ausgenommen Personenschäden, die der Teilnehmer direkt erleidet. Keinesfalls ersatzfähig sind Schäden von anderen Personen (Drittschäden), ausgenommen bei vorsätzlicher Schädigung durch den Veranstalter.
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass von ihm an den Veranstaltungsort gebrachte Sachen nicht bewacht oder verwahrt werden und den Veranstalter für einen Schaden oder Verlust dieser Gegenstände keine Haftung trifft. Ausgenommen davon sind Sachen des Teilnehmers, die dieser am Veranstaltungsort zur Teilnahme an der Veranstaltung zurücklassen muss und die der Veranstalter aktiv entgegennimmt. Soweit Möglichkeiten zur Übernahme derartiger Gegenstände geschaffen werden, ist der Teilnehmer dazu verpflichtet, die Gegenstände ausschließlich in der vom Veranstalter vorgegebenen Art und Weise (z.B. in den vom Veranstalter vorgesehenen und vom Teilnehmer fest verschlossenen Säcken oder am für die Startnummer des Teilnehmers vorgesehenen Standort) zu übergeben. Jeder Gegenstand muss im Einzelnen mit dem Namen oder der Startnummer des Teilnehmers beschriftet sein. Den Teilnehmer trifft die Beweislast über den Inhalt der Säcke und dafür, dass die Gegenstände in der vorgesehenen Weise übergeben wurden. Schadhafte Säcke oder Säcke mit gefährlichem Inhalt dürfen nicht übergeben werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass keine spitzen oder scharfen Gegenstände in den Säcken gelagert werden.
Für Sachen, die zur Teilnahme am Wettbewerb nicht zwingend erforderlich sind, kann kein Ersatz geleistet werden, diese dürfen nicht abgegeben werden. Dies betrifft insbesondere wichtige Dokumente, Barmittel oder Wertgegenstände. Soweit Wertgegenstände (z.B. Autoschlüssel) nicht von Vertrauenspersonen des Teilnehmers verwahrt werden können, sind diese im Informationsbüro der Veranstaltung gegen Kosten und Quittung abzugeben.
Der Veranstalter haftet nicht für die Handlungen anderer Teilnehmer oder von Zusehern der Veranstaltung. Freiwillige Helfer, die die Athleten während der Veranstaltung betreuen, sind ausschließlich für die Unterstützung der Athleten tätig und deren Verhalten ist dem Veranstalter daher nicht zuzurechnen. Selbiges gilt für Sicherheitskräfte, Feuerwehr, Rettung oder Polizeieinheiten, die die öffentliche Ordnung, Sicherheit und Gesundheit der Teilnehmer während der Veranstaltung aus öffentlich-rechtlichen Gründen sicherstellen.
Im Falle einer notwendigen medizinischen Behandlung des Teilnehmers übernehmen die Rettungskräfte die Behandlung. Eine solche Betreuung durch den Veranstalter ist nicht Gegenstand der Teilnahmebedingungen. Für Schäden aus derartigen Behandlungen trifft den Veranstalter daher keine Haftung.
Erklärungen der Vertragsparteien
Vertragserklärungen der Parteien können nur schriftlich, per E-Mail oder per Onlineformular des Veranstalters, nicht aber mündlich oder über andere Kanäle wie beispielsweise Facebook, Instagram, TikTok, LinkedIn, YouTube, … erfolgen.
Zustellungen des Veranstalters an den Teilnehmer können an die jeweils zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse und an die zuletzt bekanntgegebene Adresse des Teilnehmers erfolgen. Zustellungen an diese Adressen gelten dem Teilnehmer als zugegangen, wenn er dem Veranstalter eine Adressänderung nicht unverzüglich bekanntgegeben hat. Für eine bessere Sichtbarkeit wird empfohlen, die E-Mail Adresse „aloha@alohasport.at“ zu den vertrauenswürdigen Empfängern im E-Mail Programm hinzuzufügen
Haftung des Teilnehmers
Der Teilnehmer haftet dem Veranstalter für die Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, der Anti-Doping-Gesetze und -richtlinien und die Einhaltung der allgemeinen Sorgfalt gegenüber Zusehern, Helfern und anderen Teilnehmern an der Veranstaltung. Sämtliche Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sind in jeder Lage des Rennens einzuhalten. Der Teilnehmer hat den Veranstalter von Ansprüchen anderer Personen aus Verstößen gegen diese Regelungen schad- und klaglos zu halten.
Anti Doping Richtlinien
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen des Anti-Doping Bundesgesetzes 2007 sowie der diesbezüglichen Vorschriften des zuständigen nationalen und internationalen Sportfachverbandes (insb. Statuten, Sportordnung, Wettkampfordnung).
Der Veranstalter lehnt Doping strikt ab. Der Teilnehmer versichert, dass er keinerlei verbotene Substanzen oder verbotene Methoden zu Dopingzwecken zu sich genommen hat oder nehmen wird. Informationen, ob ein Medikament oder eine Behandlungsmethode verboten ist, gibt es auf der Internetseite der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA Austria) hier: www.nada.at/medikamentenabfrage. Dieses Service der NADA Austria steht auch als „MedApp” für Android und IOS zur Verfügung.
Sollte für den Teilnehmer die Einnahme verbotenen Substanzen oder die Anwendung verbotener Methoden nach ärztlicher Diagnose erforderlich sein, wird dringend empfohlen, alle ärztlichen Atteste sowie Befunde für eine etwaige retroaktive medizinische Ausnahmegenehmigung aufzubewahren. Genauere Informationen gibt es hier: www.nada.at/medizin/krankheit-oder-verletzung.
Erklärungen des Teilnehmers
Mit Abschluss des Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er sich in ausreichendem Trainingszustand für Veranstaltungen dieser Art befindet und er sich innerhalb der letzten 6 Monate vor der Veranstaltung einer sportmedizinischen Untersuchung unterzogen hat, die seine Eignung zur Teilnahme an derartigen Veranstaltungen bescheinigt. Der Teilnehmer erklärt, dass ihm keine Erkrankungen bekannt sind, die seine sportliche Leistungsfähigkeit insofern einschränken, als die Teilnahme an der Veranstaltung seine Gesundheit, oder die Gesundheit anderer Teilnehmer beeinträchtigen könnte.
Der Teilnehmer willigt hiermit ein, dass mit der Teilnahme an der Veranstaltung sportartspezifische Gefahren, insbesondere die Gefahren des Ertrinkens, des Sturzes mit dem Fahrrad – auch durch Einwirken anderer Teilnehmer – und der physischen Überforderung, für Ihn entstehen. Er ist sich der Gefährdung seiner körperlichen Sicherheit dadurch bewusst und nimmt diese in Kauf.
Haftung für Absagen, Verschiebungen oder Einschränkungen aufgrund behördlicher Verfügungen oder höherer Gewalt
Der Teilnehmer ist in Kenntnis darüber, dass es sich um eine Sportveranstaltung im Freien und auf öffentlichen Straßen handelt, die von der allgemeinen Wettersituation und öffentlich-rechtlichen Regelungen und Verfügungen abhängig ist. Die angekündigte Rennstrecke und die angekündigten Renndistanzen sind daher durch den Veranstalter nicht einzuhalten, sondern können jederzeit auf andere Strecken oder über andere Distanzen geführt werden. Auch der Entfall einer Teildisziplin ist jederzeit zulässig. Derartige Beschränkungen sind Teil des für diesen Sport üblichen Veranstaltungsmanagements und berechtigen den Teilnehmer weder zum Vertragsrücktritt, noch zur Rückforderung von Teilen des Startgeldes.
Sofern eine Durchführung der Veranstaltung zum vereinbarten Termin aufgrund von behördlichen Beschränkungen oder Verfügungen, aus welchem Grund auch immer, oder aus Rücksicht auf das Leben und die Gesundheit einer Mehrzahl von Teilnehmern nicht möglich ist, ist der Veranstalter dazu berechtigt, den Veranstaltungstermin auf einen anderen Zeitpunkt innerhalb des auf den Veranstaltungstermin folgenden Jahres zu verschieben. Der Teilnehmer ist in diesem Falle nicht zur Rückforderung des Startgeldes berechtigt. Dies gilt auch für den Fall eines endgültige Absage des Termins, sofern dem Teilnehmer die Möglichkeit gewährt wird unter Anrechnung des von ihm bezahlten Startgeldes an einer gleichartigen und gleichwertigen Veranstaltung innerhalb eines Umkreises von 500 km Luftlinie vom ursprünglichen Veranstaltungsort innerhalb eines Jahres ab dem ursprünglich vereinbarten Veranstaltungstermin teilzunehmen.
Bildrechte von Veranstaltungsfotos und -videos
Der Teilnehmer stimmt zu, dass der Veranstalter anlässlich der Durchführung der Veranstaltung und des Rahmenprogramms Fotos und Videos von der Veranstaltung und den Teilnehmern anfertigt und diese Bilder in Hinkunft zeitlich unbeschränkt für die Bewerbung der Veranstaltung im TV, Internet, in Zeitschriften und auf Plakaten, sowie auf jede sonst erdenkliche Verbreitungsart ohne weitere Gegenleistung bewirbt oder bewerben lässt. Der Veranstalter ist zur Weitergabe der Verwertungsrechte befugt, jedoch beschränkt sich diese Zustimmung auf die Bewerbung und Berichterstattung der gegenständlichen Veranstaltung, der gegenständlichen Veranstaltungsserie (also auch zukünftiger Bewerbe dieser Veranstaltung) und von weiteren Sportveranstaltungen des Veranstalters. Diese Zustimmung ist Teil der Gegenleistung des Teilnehmers und kann nicht widerrufen werden.
Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird 4020 Linz festgelegt