Allgemeine Teilnahme-Bedingungen für die ALOHA SPORT Events 2024
Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einem Event von „Sport und Event Agentur Leitner“ oder deren verbundenen Unternehmen, in Folge auch „Veranstalter“ genannt, akzeptiert der Teilnehmer die Geltung der folgenden Teilnahmebestimmungen.
Bei Bedarf wird der Verein „Union Tri Stars Austria“ von der Sport und Event Agentur Leitner im Rahmen eines Geschäftsvertrages für Teilbereiche der sportlichen Abwicklung (z.B. Funktionäre, Personal für die sportliche Umsetzung, …) beauftragt und tritt fallweise als Veranstalter auf.
Vertragsgrundlagen
Für die Teilnahme und die Abwicklung der Veranstaltungen, die ausschließlich in Österreich stattfinden und für die Leistungen, die der Veranstalter ausschließlich in Österreich erbringt, kommt ausschließlich das österreichische Recht unter Ausschluss von dessen Normen, die auf ausländisches Recht verweisen, zur Anwendung.
Soweit in diesen Teilnahmebedingungen keine anderweitigen Regelungen getroffen werden, vereinbaren die Parteien des Weiteren die Geltung der Verbandsordnungen des Österreichischen Triathlonverbandes (ÖTRV), des Österreichischen Leichtathletikverbandes (ÖLV), des Österreichischen Schwimmverbandes (OSV) und des Österreichischen Radsportverbandes (ÖRV) in der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Fassung (abzufragen unter den jeweiligen Internetauftritten der Verbände) und den jeweils gültigen Welt-Anti-Doping-Code (abzufragen unter www.nada.at). Die Parteien vereinbaren die Durchführung der Veranstaltung auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Sportordnung des Fachverbandes (ÖTRV, ÖLV, OSV, ÖRV) nach Maßgabe der vor der Veranstaltung beim Wettkampfbriefing oder in sonstiger dem Teilnehmer zugänglichen Weise bekanntgegebenen Wettkampfregeln.
Teilnahmebedingungen
Anmeldung
Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Wettkampfordnungen der jeweiligen Fachverbände in der zum Wettkampfzeitpunkt gültigen Fassung und die Rechts- und Verfahrensordnung als für sich verbindlich an. Diese Regelungen dienen der einheitlichen und chancengleichen Ausübung der Sportart und sind gerichtlich nicht anfechtbar. Ihre Einhaltung und Anerkennung ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung.
Ausrüstung / Gefahren / Risiken
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ist für die technische Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich und hat darauf zu achten, dass sie den Regeln entspricht. Der Veranstalter übernimmt für Unfälle, Personen- und Eigentumsschäden, sowie Diebstähle und sonstige Schadensfälle keine Haftung.
Jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer sind die mit dem Wettkampf verbundenen gesundheitlichen und sonstigen Gefahren und Umstände bekannt und bestätigen ausdrücklich, auf eigene Verantwortung und Risiko an der Veranstaltung teilzunehmen. (Bsp: Sturz auf dem Fahrrad, …)
Haftungsausschluss
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Verantwortung und Risiko an der Veranstaltung teil. Der Veranstalter, seine Mitarbeiter und Helfer, sowie die Gemeinden und sonstigen Personen und Körperschaften, die an der Veranstaltung beteiligt sind, übernehmen keine Haftung für Schäden, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder Dritten durch die Teilnahme an der Veranstaltung entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Unfälle, Verletzungen, Krankheit, Diebstahl oder sonstige Ereignisse verursacht werden.
Rücktritt und Umbuchung
Das Startgeld kann nicht zurückerstattet werden. Folgende Ausnahmen gibt es hiervon:
- Bei Nichtannahme der Anmeldung. In diesem Fall wird das Startgeld bis spätestens 7 Tage nach der Veranstaltung rückabgewickelt.
- Bei Abschluss einer Nenngeldversicherung. In diesem Fall erfolgt eine etwaige Rückzahlung durch die Versicherung
Es gibt keinen Übertrag des Startplatzes in das nächste Veranstaltungsjahr oder auf eine andere Person oder Veranstaltung.
Schwangerschaft
Wird eine Teilnehmerin im Zeitraum zwischen der Anmeldung zu einer Veranstaltung und dem Veranstaltungsdatum schwanger, kann die Teilnehmerin ihren Start ohne weitere Kosten auf das Folgejahr oder das übernächste Jahr übertragen.
Medienrechte
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung hergestellten und sie darstellenden Fotos, Filmaufnahmen und sonstige Audio- oder Videoaufzeichnungen sowie ihr Name von Medien aller Art (etwa im Rahmen von Fernsehübertragungen, Internetpräsentationen etc.) gratis und uneingeschränkt verwendet werden dürfen.
Doping
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen sowie der diesbezüglichen Vorschriften des zuständigen nationalen und internationalen Sportfachverbandes. Als Teilnehmerin oder Teilnehmer gelten Personen, die Mitglieder oder Lizenznehmerin (Jahres- oder Tageslizenz) einer Sportorganisation oder einer ihr zugehörigen Organisation sind oder es zum Zeitpunkt eines potenziellen Verstoßes gegen Anti-Doping-Regelungen waren, oder die an Wettkämpfen, die von einer Sportorganisation oder von einer ihr zugehörigen Organisation veranstaltet oder aus Sportförderungsmitteln gefördert werden, teilnehmen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer versichern, dass sie keinerlei verbotene Substanzen oder verbotene Methoden zu Dopingzwecken zu sich genommen bzw. angewendet haben oder nehmen bzw. anwenden werden.
Sollte für die teilnehmende Teilnehmerin oder den teilnehmenden Teilnehmer die Einnahme verbotener Substanzen oder die Anwendung verbotener Methoden nach ärztlicher oder zahnärztlicher Diagnose erforderlich sein, müssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Testpool bereits vorab eine medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen. Auch allen anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird dringend empfohlen, alle ärztlichen Atteste sowie Befunde für eine etwaige retroaktive medizinische Ausnahmegenehmigung aufzubewahren.
Mit der Anmeldung bzw. Online-Anmeldung erkennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die geltenden Reglements der Sportfachverbände, die in der Ausschreibung und im Reglement beschriebenen Sachverhalte, die oben genannten Teilnahmebedingungen an und erklären damit ihr Einverständnis. Bei der Anmeldung von Minderjährigen ist das Einverständnis der Eltern bzw. des Erziehungsberichtigten gegeben.
Änderungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern.
Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird 4020 Linz festgelegt